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StuB 3/2019 S. 134

Vorläufige Steuerfestsetzungen

Das BMF hat sein Schreiben zur vorläufigen Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren, Aussetzung der Steuerfestsetzung, Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren und Aussetzung der Vollziehung aktualisiert ( NWB HAAAH-05130). S. 135

Die Vorschrift des § 8c Satz 1 KStG (i. d. F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom , BGBl 2007 I S. 1912 [§ 8c Satz 1 KStG a. F.]) sowie des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG (i. d. F. zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen vom , BGBl 2008 I S. 1672, und den nachfolgenden Fassungen bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Weiterentwicklung der steuerlichen Verlustverrechnung bei Körperschaften vom , BGBl 2016 I S. 2998 [§ 8c Abs. 1 Satz 1 KStG a. F.]) werden durch Art. 6 des Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet un...BGBl 2018 I S. 2338