Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Urlaub: Entgelt, Abfindung, Verfall – ein Update zum Urlaubsrecht
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 424Das Urlaubsrecht bleibt im Fluss. Obwohl die Grundlagen des deutschen Bundesurlaubsgesetzes (BUrlG) seit Jahrzehnten im Kern unverändert sind, erfährt die Urlaubspraxis ganz wesentliche Änderungen. Grund hierfür ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH).
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Verfall von Urlaub bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers
[i]EuGH: Pflicht lässt sich aus dem Wert des Urlaubs herleitenNach Auffassung des ) trifft den Arbeitgeber eine Hinweispflicht gegenüber dem Arbeitnehmer, so dass dieser tatsächlich in die Lage versetzt wird, seinen Erholungsurlaub auch zu nehmen. Da sich dies aus dem Wortlaut der einschlägigen Richtlinie (Richtlinie 2003/88/EG) nicht herleiten lässt, bemüht das Gericht einen eigens kreierten Wert des Urlaubs als wesentliche Säule des Sozialrechts. Diese Interpretation eröffnet dem Gericht alle Möglichkeiten, den nationalen Rechtsordnungen Vorgaben zu machen.
[i]Kritische Bewertung der RechtsprechungEs ist kritisch zu bewerten, dass der EuGH auf diesem Weg Pflichten für den Arbeitgeber konstruiert, die tief in die Interessenssphäre des Arbeitnehmers eindringen. Das Bundesurlaubsgesetz gestaltet den Jahresurlaub als Anspruch des Arbeitnehmers aus, weshalb die Geltendmachung des An...