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BFH 24.07.2018 I R 75/16, NWB 6/2019 S. 307

Körperschaftsteuer | Anwendbarkeit der Kapitalverkehrsfreiheit bei gesetzlicher Mindestbeteiligungsquote von 10 v. H.

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Das pauschale Betriebsausgaben-Abzugsverbot des § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i. d. F. des StBereinG 1999) verstößt gegen die unionsrechtliche Grundfreiheit des freien Kapitalverkehrs nach Art. 56 EG (jetzt Art. 63 AEUV) und bleibt deswegen auch bei Drittstaatenbeteiligungen unanwendbar. (2) § 8b Abs. 7 KStG 1999 (i. d. F. des StBereinG 1999) verlangt – i. V. mit Art. 23 Abs. 1 Buchst. a Satz 1 und 3 DBA Indien 1995 als maßgebende Bezugsnorm – eine unmittelbare Beteiligung an einer in Indien ansässigen Gesellschaft von mindestens 10 v. H. der stimmberechtigten Anteile und damit eine Mindestbeteiligung, welche bei typisierender Betrachtung nicht geeignet ist, nach der Spruchpraxis des EuGH „einen sicheren Einfluss auf die Entscheidungen der Beteiligungsgesellschaft zu ermöglichen“ (entgegen , BStBl 2013 II S. 707, und...BStBl 2013 II S. 89