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Besteuerung der zinslosen Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung
Steuerliche Risiken bei lebzeitiger Beendigung einer Zugewinngemeinschaft
Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der Schenkungsteuer unterliegende freigebige Zuwendung. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von Zugewinnausgleichsforderung und -verbindlichkeit nach § 10 Abs. 3 ErbStG der Berichtigung des Kapitalwerts des als Vorerwerb anzusetzenden Nutzungsvorteils nicht entgegen ( NWB GAAAH-04517).
I. Rückerwerb des gestundeten Anspruchs auf Zugewinnausgleich aufgrund Erbschaft (Konfusion)
Beenden [i]Beliebte GestaltungEheleute, die im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben, diese zu Lebzeiten, stellt der einem der Eheleute dadurch entstehende Zugewinnausgleichsanspruch keine unentgeltliche Zuwendung dar, da ein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Wirksam beendet werden kann die Zugewinngemeinschaft nur durch notariell zu beurkunden Ehevertrag, in dem etwa Gütertrennung vereinbart wird. Vielfach wird in der Praxis der Zugewinnausgleichsanspruch bis zum Tod der ausgleichsberechtigten Person zinslos gestundet. Eine solche Gestaltung k...