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Online-Beitrag vom

Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil

Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer GmbH) als Bestandteil des Gewerbeertrags

Professor Dr. Lars Micker

[i]Kirsch, Sonderbetriebsvermögen, infoCenter NWB SAAAB-14452 Vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils ist dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft die Mitunternehmerstellung nur dann zuzurechnen, wenn der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind. Der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter Einschluss des zum Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Anteils an einer Kapitalgesellschaft gehört gem. § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG zum Gewerbeertrag ( NWB ZAAAH-03436).

I. Streit um die Anwendung von § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG

[i]Veräußerung eines Mitunternehmeranteils durch eine KapitalgesellschaftIm vom BFH entschiedenen Fall ging es um die richtige Anwendung von § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG. Danach gehört zum Gewerbeertrag (auch) der Gewinn aus der Veräußerung des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Mitunternehmerschaft anzusehen ist, soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt. Nach diversen Veräußerungsvorgängen, bei denen dem Erwerber teilweise rec...