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LSG Nordrhein-Westfalen Urteil v. - L 19 AS 240/18

Streitig ist, ob der Beklagte zu Recht ein Guthaben aus einer Nebenkostenabrechnung i.H.v. 538,43 Euro auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II angerechnet hat.

Fundstelle(n):
QAAAH-06190

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