Ewald Ickstadt, Marvin Dinges

Lexikon für Verwaltungsfachangestellte

7. Aufl. 2019

ISBN: 978-3-470-54067-2

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Lexikon für Verwaltungsfachangestellte (7. Auflage)

W

1 Wählbarkeit

  Wahlrecht

2 Wahlrecht

umfasst die gesetzlichen Bestimmungen, die das Verfahren demokratischer Wahlen regeln. Das   Grundgesetz (GG) schreibt vor, dass die   Abgeordneten des   Bundestages und die Volksvertretungen in den Ländern, Kreisen und Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt werden (Art. 38 Abs. 1 und 28 Abs. 1 GG). Die Durchführung der Wahlen zum Bundestag ist im   Bundeswahlgesetz (BWG) und in der Bundeswahlordnung (BWO) und zum   Landtag bzw. zum   Abgeordnetenhaus sowie zur   Bürgerschaft in den jeweiligen von den Ländern bzw. Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg erlassenen Wahlgesetzen und Wahlordnungen geregelt.

Unter dem Begriff Wahlrecht wird auch die Berechtigung verstanden, zu wählen   aktives Wahlrecht oder gewählt zu werden   passives Wahlrecht .

3 Wahlsystem

besteht für die Wahl der   Abgeordneten des   Bundestages aus einer Kombination von Mehrheitswahl und Verhältniswahl, das auch als personalisierte Verhältniswahl bezeichnet wird, und im Bundeswahlgesetz (BWG) geregelt ist. Danach hat jeder Wähler zwei Stimmen (§ 4 BWG).

Mit der   Erststimme (sog. Personenstimme) werden die Hälfte der Bunde...

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