Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
7. Aufl. 2019
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V
1 Ver.di
ist die Abkürzung für → Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft .
2 Verbraucher
ist nach der Definition des → Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jede → natürliche Person , die ein → Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
3 Verbrauchsgüter
sind solche Güter (Konsum- oder Produktionsgüter), die nur eine einmalige Nutzung gestatten und dabei als selbstständiges Gut untergehen oder verbraucht werden (z. B. Nahrungsmittel, Toilettenpapier).
4 Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände
ist der tarifpolitische und arbeitsrechtliche Dachverband der kommunalen Verwaltungen und Betriebe. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) vertritt die in den einzelnen Bundesländern bestehenden kommunalen → Arbeitgeberverbände und ist zugleich eine der → Tarifvertragsparteien im → öffentlichen Dienst bei den → Arbeitgebern .
5 Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
ist aus dem Zusammenschluss der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft (DAG), der Deutschen Postgewerkschaft (DPG), der Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV), der Industriegewerkschaf...