Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
7. Aufl. 2019
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K
1 Kalkulation
→ Kostenträgerrechnung
2 Kalkulatorische Kosten
sind Kosten, denen kein Aufwand oder ein Aufwand in geringer Höhe gegenübersteht. Die kalkulatorischen Kosten dienen dazu, die Genauigkeit der Kalkulation bei der → Kosten- und Leistungsrechnung zu erhöhen. Die wichtigsten kalkulatorischen Kostenarten sind die kalkulatorischen Mieten, die kalkulatorischen Zinsen, die kalkulatorischen Abschreibungen, die kalkulatorischen Wagniskosten und der kalkulatorische Unternehmerlohn.
3 Kameralistik
ist ein Verfahren der → Buchführung , bei der im Gegensatz zur doppelten Buchführung eine einfache Buchführung mit Einnahme- und Ausgaberechnung erfolgt. Die Kameralistik betrachtet lediglich die reinen Einzahlungen und Auszahlungen, jedoch nicht die Erträge und Aufwendungen. Die Erweiterte Kameralistik ergänzt das kamerale Rechnungswesen um Instrumente der doppelten Buchführung (insbesondere → Kosten- und Leistungsrechnung ) und eine Ergebnisorientierung (z. B. Produkte, Leistungsaufträge). Das öffentliche Rechnungswesen erfährt seit Jahren eine zunehmende Umstellung von der bisher zum Einsatz gekommenen Kameralistik auf das kaufmännische Rechnungswesen in Form der doppelten B...