Lexikon für Verwaltungsfachangestellte
7. Aufl. 2019
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B
1 BAB
ist die Abkürzung für → Betriebsabrechnungsbogen .
2 BAT
ist die Abkürzung für → Bundes-Angestelltentarifvertrag .
3 BBIG
ist die Abkürzung für → Berufsbildungsgesetz .
4 BBVLG
ist die Abkürzung für Gesetz über → vermögenswirksame Leistungen für → Beamte , → Richter , Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit.
5 BDSG
ist die Abkürzung für → Bundesdatenschutzgesetz .
6 Beamtenstatusgesetz
regelt das Statusrecht der → Beamten der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterstehenden → Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (§ 1 BeamtStG). Das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) gilt unmittelbar und bedarf keiner Umsetzung in Landesrecht.
7 Beamtenverhältnis
ist das zwischen → Dienstherrn und → Beamten begründete öffentlich-rechtliche Dienst- und Treueverhältnis (§ 4 BBG, § 3 Abs. 1 BeamtStG).
Die Berufung in das Beamtenverhältnis ist nur zulässig zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Aufgaben oder solcher Aufgaben, die aus Gründen der Sicherung des Staates oder des öffentlichen Lebens nicht ausschließlich Personen übertragen werden dürfen, die in einem privatrechtlichen → Arbeitsverhältnis stehe...