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Abgabenordnung: Ablaufhemmung nach Erstattung einer Selbstanzeige
Leitsätze
Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO schließt den Eintritt der Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 5 Satz 1 AO nicht generell aus, wenn die Ermittlungen der Steuerfahndung vor dem Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist beginnen und die Steuerfestsetzung auf den Ermittlungen der Steuerfahndung beruht (Bestätigung der Senats-Rspr. im , BStBl 2016 II S. 571 NWB WAAAF-68591).
Ein solches „Beruhen“ der Steuerfestsetzungen auf rechtzeitig begonnenen Ermittlungen setzt voraus, dass die Steuerfahndung vor Ablauf der ungehemmten Festsetzungsfrist Ermittlungshandlungen vornimmt, die konkret der Überprüfung der nacherklärten Besteuerungsgrundlagen dienen.
Sachverhalt
Die Kläger, welche in den Streitjahren 1996 und 1997 zusammen
zur Einkommensteuer veranlagt wurden, erzielten in diesem Zeitraum
Kapitalerträge aus einer bei einer liechtensteinischen Stiftung unterhaltenen
Kapitalanlage. Die entsprechenden Steuererklärungen reichten sie im Jahr 1998
beim FA ein, wobei sie aber jeweils die benannten Kapitaleinkünfte
verschwiegen.
Aufgrund des Ankaufs einer „Steuer-CD“ im Jahr 2007 erhielt das FA Kenntnis von der Kapitalanlage ...