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Treuhand – Keine Entprägung einer GmbH & Co. KG durch Treuhandvereinbarung (FG)
Eine Treuhandvereinbarung, die lediglich die Gesellschafterstellung des Treuhänders bei einer GmbH & Co. KG betrifft, führt nicht zu einer Entprägung der GmbH & Co. KG. Nicht nur das Vorliegen, sondern auch der Inhalt einer erteilten verbindlichen Auskunft sind danach zu beurteilen, wie der Empfänger nach den ihm bekannten Umständen den materiellen Gehalt und Inhalt der Erklärung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen kann.
Hinweis: Einen Beitrag zum Thema „Treuhandverhältnisse im Erbschaftsteuerrecht“ veröffentlichen wir in der kommenden Ausgabe der NWB-EV.
Quelle: NWB NAAAH-04827