Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 3 K 2049/16 EFG 2019 S. 264 Nr. 4

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2b; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6; EStG § 32d Abs. 2 Nr. 2 S. 1; EStG § 52 Abs. 28 S. 5

Steuerpflicht von außerrechnungsmäßigen und rechnungsmäßigen Zinsen aus einer vor dem abgeschlossenen Versicherung auf den Erlebens- oder Todesfall

Leitsatz

1. Soweit § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG für Kapitalerträge aus Versicherungsverträgen, die vor dem abgeschlossen worden sind, § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am geltenden Fassung für anwendbar erklärt, ist auch die von § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG in der am geltenden Fassung in Bezug genommene Vorschrift des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG in der am geltenden Fassung maßgeblich.

2. Für § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG in der am geltenden Fassung ist es ohne Bedeutung, ob die Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben geltend gemacht worden sind.

3. § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG in der am geltenden Fassung erfasst lediglich Versicherungen gegen laufende Beitragsleistung, nicht jedoch Versicherungen gegen Einmalbeitrag.

4. Auf nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am geltenden Fassung i.V.m. § 52 Abs. 28 Satz 5 EStG steuerbare Einkünfte aus Kapitalvermögen ist der gesonderte Steuertarif des § 32d Abs. 1 Satz 1 EStG anzuwenden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2019 S. 264 Nr. 4
EStB 2019 S. 285 Nr. 7
ErbStB 2019 S. 349 Nr. 12
XAAAH-05959

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen