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FG Hamburg 11.10.2018 2 K 116/18, BBK 3/2019 S. 107

Umsatzsteuer | Vorsteuerabzug bei Kauf von Luxus-Pkw

Der Vorsteuerabzug aus dem Kauf eines Luxus-Pkw wird von zwei Senaten des FG Hamburg unterschiedlich beurteilt:

(1) Der 2. Senat versagte die Vorsteuer aus dem Kauf eines Lamborghini wegen eines unangemessenen Repräsentationsaufwands i. S. von § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG i. V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 EStG. Klägerin war eine GmbH aus der Gebäudereinigungsbranche, die einen Gesellschafter-Geschäftsführer hatte; sie kaufte 2016 einen gebrauchten Lamborghini zum Preis von ca. 300.000 € brutto.

Nach dem 2. Senat des FG ist ein Lamborghini der [i]Lamborghini ist Prototyp eines unangemessenen PkwPrototyp eines Sportwagens, der Aufsehen erregen soll und typischerweise den privaten Interessen des Gesellschafter-Geschäftsführers dient. Hinzu kommt, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer schon früher einen Porsche sowie einen Ferrari [i]Gewinn war niedriger als Kaufpreisgefahren ist und sich in Motorsportkreisen bewegt. Die Gewinne der Gm...