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Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) veröffentlicht Verlautbarung Nr. 4 in überarbeiteter Fassung
Mit Datum vom hat die APAS ihre Verlautbarung Nr. 4 in überarbeiteter Fassung veröffentlicht (einschließlich Meldebogen abrufbar unter http://go.nwb.de/wncws). Sie löst die vorherige Fassung vom ab (dazu wird auf WP Praxis 12/2017 S. 319 NWB OAAAG-62153 verwiesen). Nach der neuen Fassung ist die Meldung nach Art. 14 EU-APrVO für alle in ihren Anwendungsbereich fallende WP-Praxen für das Kalenderjahr abzugeben. Die Abgrenzung zwischen Abschlussprüfungsleistungen und Nichtprüfungsleistungen sowie zwischen erforderlichen und nicht erforderlichen Nichtprüfungsleistungen bleibt unverändert. Dazu vorgenommene Anpassungen haben klarstellende Bedeutung. Künftig wird diese Verlautbarung ergänzt um Hinweise in Form von Fragen und Antworten. Sie werden ebenfalls auf der Homepage der APAS a...