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NWB Nr. 31 vom Seite 2365
Aktuelles
Informationen des Zolls zur Reisezeit
1. Reisefreigrenzen
Frei von Einfuhrabgaben sind folgende Waren, die zum persönlichen Ge- oder Verbrauch bestimmt sind:
Tabakwaren (Mindestalter des Reisenden 17 Jahre)
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Zigaretten 200 Stück oder Zigarillos 100 Stück oder Zigarren 50 Stück oder Rauchtabak 250 Gramm oder eine entsprechende anteilige Zusammenstellung. |
Alkohol (Mindestalter des Reisenden 17 Jahre)
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Spirituosen mit mehr als 22 v. H. Alkoholgehalt 1 Liter oder Spirituosen mit bis zu 22 v. H. Alkoholgehalt 2 Liter oder Schaumwein oder Likörwein 2 Liter und nicht schäumende Weine 2 Liter |
Kaffee (Mindestalter des Reisenden 15 Jahre)
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Röstkaffee 500 Gramm oder löslicher Kaffee 200 Gramm |
Parfüm und Eau de Toilette
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Parfüm 50 Gramm und Eau de Toilette 0,25 Liter Andere Waren ... |