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Aktuelles
Rückwirkende Berücksichtigung von Einmalzahlungen bei der Berechnung von Arbeitslosen- und Krankengeld
Das BSG hat mit zwei Urteilen vom die Frage der rückwirkenden Berücksichtigung von Einmalzahlungen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.) bei der Berechnung von Arbeitslosengeld und Krankengeld entschieden. Bislang liegen nur die Pressemitteilungen des BSG (Nr. 14/03 und Nr. 15/03) vom , aber noch nicht die schriftlichen Gründe der Urteile vor. Hintergrund der beiden Urteile ist der am veröffentlichte u. a. (NJW 2000 S. 2264 = NZS 2000 S. 345 = SozR 3 - 2400 § 23a Nr. 1). Mit diesem Beschluss hat das BVerfG entschieden, dass es verfassungswidrig ist, von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt Beiträge zur Sozialversicherung zu erheben, ohne dass dieses Entgelt bei der Berechnung kurzfristiger Lohnersatzleistungen berücksichtigt wird. Der Gesetzgeber hat daraufhin die Berücksichtigung der Einmalzahlungen bei der Berechnung von Lohnersatzleistungen durch das Einmalzahlungs-Neuregelungsgesetz vom (BGBl 2000 I S. 1971) angeordnet (näher dazu Marschner, NWB F. 27 S. 5257 ff.). Danach ist eine Berücksichtigung von Einmalzahlungen und die damit verbundene Erhöhung des Arb...