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Aktuelles
Bundesfinanzministerium plant durchgreifende Steuervereinfachung
1. Eindämmung der Normenflut
Um das Wuchern der bisherigen Verwaltungspraxis künftig zu unterbinden, hat das Bundesfinanzministerium die Länder gebeten, durch Generalerlasse die unmittelbare Geltung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben anzuordnen.
Alle Länder haben diesem Vorschlag des Bundesfinanzministeriums jetzt zugestimmt. Damit ist ein entscheidender Schritt gelungen, die Normenflut im Bereich des Steuerrechts für die Zukunft einzudämmen.
Darüber hinaus soll der Altbestand an inhaltsgleichen Ländererlassen und OFD-Verfügungen durchforstet und zu einem bestimmten Stichtag mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben werden, sowie gleichzeitig die unmittelbare Geltung des maßgebenden BMF-Schreibens angeordnet werden. Entsprechende Gespräche mit den Ländern wurden bereits aufgenommen.
Des Weiteren soll in Kürze ein Vorschlag zur Aktualisierung, Überarbeitung und Zusammenfassung von BMF-Schreiben vorgelegt werden.
2. Entbürokratisierung durch bundeseinheitliche Steuererklärungen
Das Bundesfinanzministerium erstellt Musterformulare für die Steuererklärungen. Wegen Länderbesonderheiten weichen in der Pr...