Reinhard Schweizer, Ingrid Schuster
Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
5. Aufl. 2019
ISBN der Online-Version: 18981
ISBN der gedruckten Version: 978-3-470-65445-4
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Prüfungsklassiker Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte (5. Auflage)
6. Unternehmensformen
Übersicht zur BGB-Gesellschaft
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Begriff, § 705 BGB
| Mindestens zwei Personen schließen sich zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes zusammen. | |
Gründung
|
Anzahl der Gründer
| Mindestens zwei Gesellschafter. Bei Minderjährigen ist die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich (§ 112 BGB). |
Form des Gesellschaftsvertrages
| Grundsätzlich ist keine bestimmte Form vorgeschrieben (aus Beweisgründen ist Schriftform jedoch üblich). Werden Grundstücke in die Gesellschaft eingebracht, ist die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages erforderlich. | |
Zweck der Gesellschaft
| jeder erlaubte gemeinsame Zweck, der keine (!) Kaufmannseigenschaft erfüllt:
| |
Mindestkapital bei Gründung
| Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. | |
Handelsregister
| Es erfolgt keine Eintragung in das Handelsreg... |