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BFH 24.07.2018 I R 58/16, IWB 2/2019 S. 50

BFH | Wohnsitz eines Piloten im Inland trotz mehrjähriger Auslandsabordnung

(1) Ein Steuerpflichtiger kann gleichzeitig mehrere Wohnsitze i. S. des § 8 AO haben. Diese können im Inland und/oder im Ausland belegen sein. (2) Ein Wohnsitz i. S. des § 8 AO setzt nicht voraus, dass der Steuerpflichtige sich während einer Mindestzahl von Tagen oder Wochen im Jahr tatsächlich in der Wohnung aufhält. Auch unregelmäßige Aufenthalte in einer Wohnung können zur Aufrechterhaltung eines dortigen Wohnsitzes führen. (3) Ein inländischer Wohnsitz führt auch dann zur unbeschränkten Einkommensteuerpflicht, wenn er nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen bildet.

Hinweis:

Der Kläger, ein Pilot, [i]Revision wendet Ergebnis zugunsten des Finanzamteswar vom bis zum von seinem deutschen Arbeitgeber ins Ausland abgeordnet. Der Kläger hielt sich im Zeitraum der Abordnung im Jahr 20...