Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG München Beschluss v. - 2 V 2143/18

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3 S. 1 Hs. 2, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, EStG § 15 Abs. 2

AdV

Einkünftserzielungsabsicht

langjährige Verluste

Betriebsaufgabe

Leitsatz

1. Liebhaberei ist grundsätzlich bei allen Arten von Gewinneinkünften möglich.

2. Die Totalgewinnprognose für ihr Modegeschäft ist nach Betriebsaufgabe negativ und nach summarischer Prüfung ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin (ASt) die langjährigen und hohen Verluste aus im persönlichen Bereich liegenden Neigungen und Motiven hingenommen hat.

3. Persönliche Gründe oder Motive der ASt kommen in Betracht, weil die Beendigung der verlustbringenden Tätigkeit möglich gewesen wäre, aber unterblieben ist, und weil die Fortführung wegen der Möglichkeit der steuerlichen Verrechnung der Verluste für die ASt per saldo finanziell günstiger gewesen ist

Tatbestand

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 8/2019 S. 349
OAAAH-05385

In den folgenden Produkten ist das Dokument enthalten:

Kiehl Büroberufe
Kiehl Die Steuerfachangestellten Plus
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen