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FG München Urteil v. - 2 K 494/17

Gesetze: EStG § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa S. 6

Neuberechnung des Jahresbetrag der Altersrente (1. Rente) des Klägers aufgrund von Einkommensanrechnungen aus weiteren Renten des tschechischen Rentenversicherungsträgers

Leitsatz

Wegen der Abänderung des Jahresbetrags der 1. Rente des Klägers aufgrund von Einkommensanrechnungen aus weiteren Renten des tschechischen Rentenversicherungsträgers in den Streitjahren 2012 bis 2014 ist jährlich der steuerfreie Teil der Altersrente gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. a Satz 6 EStG neu zu berechnen und damit anzupassen gewesen.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
UAAAH-05383

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