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FG München Urteil v. - 2 K 1724/16

Gesetze: FGO § 74, EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1, EStG § 22 Nr. 2, EStG § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1

Vorfälligkeitsentschädigung

Werbungskosten aus VuV oder aus privaten Veräußerungsgeschäften

Aussetzung des Klageverfahrens

Leitsatz

1. Der Begriff der Schuldzinsen umfasst zwar auch eine zur vorzeitigen Ablösung eines Darlehens gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung.

2. Sind Vorfälligkeitsentschädigungen jedoch durch eine Grundstücksveräußerung veranlasst, sind sie nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

3. Der Senat hält es daher für ermessengerecht, das hiesige Klageverfahren abzuschließen und nicht bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Billigkeitsmaßnahme auszusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
VAAAH-05374

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