Forderung auf Auszahlung eines Körperschaftsteuerguthabens
Leitsatz
Die Einziehung eines – mittelbar von der ursprünglich erstattungsberechtigten Kapitalgesellschaft - unter dem Nominalwert
erworbenen Körperschaftsteuerguthabens ist als eine der Veräußerung i.S.v. § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 und Abs. 2 Satz 2 EStG
gleichgestellte Rückzahlung einer Kapitalforderung zu qualifizieren.
Wird für mehrere selbständige Teilforderungen auf Auszahlung von Körperschaftsteuerguthaben ein Gesamtkaufpreis gezahlt,
ist der durch die Rückzahlung lediglich einer Teilforderung in einem Veranlagungszeitraum als Einkünfte aus Kapitalvermögen
zu versteuernde Gewinn unter Abzug der nach dem Verhältnis der Nominalbeträge auf das ausgezahlte Guthaben entfallenden anteiligen
Anschaffungskosten zu ermitteln, wenn dem Kaufvertrag keine davon abweichende Aufteilung zu entnehmen ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BB 2019 S. 86 Nr. 3 DB 2019 S. 16 Nr. 3 DStR 2019 S. 6 Nr. 16 DStRE 2019 S. 606 Nr. 10 EFG 2019 S. 129 Nr. 2 EStB 2019 S. 145 Nr. 4 GmbH-StB 2019 S. 113 Nr. 4 StB 2019 S. 1 Nr. 1 StB 2019 S. 42 Nr. 3 MAAAH-05364
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