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UStAVermG: Änderungen des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes
Tarifbegrenzung durch Entlastungsbetrag, Stundungsregelung sowie Verschonungsbedarfsprüfung
Mit Art. 18 des [i]UStAVermG v. 11.12.2018 (BGBl 2018 I S. 2338)Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (UStAVermG) v. (BGBl 2018 I S. 2338) wurde auch das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht modifiziert. Bei diesen Änderungen handelt es sich um Folgeregelungen zur Reform des Unternehmenserbschaftsteuerrechts durch das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464). Durch das UStAVermG konkret angesprochen werden die Vorschriften zur Tarifbegrenzung durch Entlastungsbetrag (§ 19a ErbStG), zur Stundungsregelung (§ 28 ErbStG) sowie zur sog. Verschonungsbedarfsprüfung bei Großerwerben (§ 28a ErbStG).
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
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