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Beruf | Zur Reichweite der Beratungspflicht
Eine Steuerberaterin handelt nicht pflichtwidrig, wenn sie in einer schwierigen und komplexen Umstrukturierungsphase mehrerer Unternehmen den Mandanten auf die Risiken eines „Schnellschusses“ (rasche Übertragung von KG-Anteilen vor einer bevorstehenden Gesetzesänderung) hinweist und für diesen keine Haftung übernehmen will.
Der Kläger nimmt eine Steuerberaterin (S) auf Schadensersatz wegen angeblicher Falschberatung im Zusammenhang mit der schenkungsweisen Übertragung von Kommanditanteilen an einer Gesellschaft seines Vaters (E) in Anspruch. Er wirft der Beraterin vor, sie habe die Übertragung der Anteile nicht rechtzeitig in die Wege geleitet. Daher sei die erst am vorgenommene Übertragung von dem am in Kraft getretenen § 13b Abs. 2 Nr. 4a ErbStG erfasst worden und der Erwerb nicht me...