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Einkommensteuer | Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts auf inländische Aktien
Das zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen bei American Depository Receipts (ADRs) auf inländische Aktien Stellung genommen.
Dem Schreiben zufolge ist die Einzelsteuerbescheinigung nach Muster I und die Steuerbescheinigung nach Muster III des (BStBl 2018 I S. 13) um bestimmte Angaben zu ergänzen. Diese Regelungen gelten entsprechend für andere Hinterlegungsscheine, die Aktien vertreten und mit ADRs vergleichbar sind, also insbesondere für European Depository Receipts (EDRs) und Global Depository Receipts (GDRs) bzw. International Depository Receipts (IDRs). Das Schreiben ergänzt das (BStBl 2013 I S. 718).