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FG Münster 28.11.2018 1 K 71/16 E, NWB 4/2019 S. 160
Einkommensteuer | Enteignung ist kein privates Veräußerungsgeschäft
Das entschieden, dass eine Enteignung kein privates Veräußerungsgeschäft i. S. von § 23 EStG darstellt.
Anmerkung:
Die vom Finanzgericht zugelassene Revision wurde vom Kläger eingelegt und ist beim BFH unter dem Aktenzeichen IX R 28/18 anhängig (s. Dorn, NWB 4/2019 S. 167).