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Insolvenzplanverfahren
Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst (Bezug: § 37 Abs. 2 AO; § 227, § 248, § 258, § 259 InsO).
Im Urteilsfall entstand nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers im Zusammenhang mit seiner Beteiligung an einer Sozietät eine Einkommensteuerschuld, die nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO eine Masseverbindlichkeit darstellte, aber nicht gegenüber dem Insolvenzverwalter festgesetzt wurde. Später wurde ein Insolvenzplanverfahren eröffnet und nach dessen Abschluss das Insolvenzverfahren aufgehoben. Erst jetzt erließ das FA einen Einkommensteuerbescheid für ein Steuerjahr, das erst nach der Insolvenzeröffnung begonnen und bereits vor dem Beginn des Insolvenzplanverfahrens wieder geendet hatte. D...