Prüfungsfreie Steuerberaterbestellung
eines Professors
Leitsatz
1. Einen Anspruch auf Befreiung
von der Steuerberaterprüfung nach § 38 Abs. 1 Nr. 1 StBerG haben
neben Universitätsprofessoren auch Fachhochschulprofessoren. Zudem erfasst
die Vorschrift neben Professoren an staatlichen Hochschulen auch
Professoren an staatlich anerkannten Hochschulen.
2. § 38 Abs. 1 Satz 1 StBerG
setzt voraus, dass auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden
verwalteten Steuern in einem Umfang von 16 Wochenstunden über 10
Jahre gelehrt worden ist. Dabei ist angesichts des typischen Berufsbildes
des Professors als auf dem Gebiet der Forschung und Lehre tätigen
Hochschullehrers davon auszugehen, dass die 16 Wochenstunden nicht
allein durch die Lehre, sondern auch durch die damit zusammenhängenden
Ausbildungstätigkeit (z.B. Klausurenbetreuung, Prüfungstätigkeit)
und die Forschung auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden
verwalteten Steuern erbracht werden kann.
Fundstelle(n): DStR 2019 S. 534 Nr. 10 DStRE 2020 S. 60 Nr. 1 EFG 2019 S. 207 Nr. 3 EAAAH-04830
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