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Einkommensteuer | steuerfreie Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG
Ergänzend zu R 17 LStR hat die II 2.02 zur Behandlung der steuerfreien Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 EStG Stellung genommen. Insbes. geht die Vfg. auf Ärzte im Behindertensport, im Coronarsport, auf den Tätigkeitsbereich von Bahnhofsmissionen, auf Ferienbetreuer, Küchenmitarbeiter in Waldheimen, Lehrbeauftragte an Schulen, auf Organistentätigkeit, Patientenfürsprecher, Rettungsschwimmer, Sanitätshelfer, Versichertenälteste, Zahnärzte im Arbeitskreis Jugendzahnpflege sowie auf den BA- bzw. WK-Abzug ein.