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Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG
Vermietete Immobilien stellen gerade in Zeiten niedriger Zinsen eine viel versprechende Kapitalanlage dar. Zum einen gelten sie als überaus wertbeständig, zum anderen führen sie zu sehr guten Renditen. Allerdings lösen diese Immobilien auch einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gem. § 21 EStG aus. Für die Eigentümer bedeutet dies, dass sie ihre Einnahmen aus dem vermieteten Objekt zwar versteuern müssen, dabei jedoch ihre durch das Mietobjekt entstandenen Ausgaben auch als Werbungskosten steuermindernd geltend machen können. Der nachfolgende Beitrag stellt den ersten Teil eines Gesamtüberblicks zu den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar. In diesem wird auf die wichtigsten Einnahmen, sowie einen Teil der möglichen Werbungskosten eingegangen.
Überblick
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen alle Steuerpflichtigen, die anderen Personen bestimmte private Wirtschaftsgüter zeitlich begrenzt zur Nutzung überlassen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Vermögensgegenstände:
Vermietung bzw. Verpachtung von unbeweglichem Vermögen gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG: bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Grundstücks- und Gebäudeteile
Vermietung bzw. Verpachtung von Sach...