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Geschenke – Pauschale Besteuerung
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahres gewährten Geschenke i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 EStG, die nicht in Geld bestehen, unter bestimmten Bedingungen mit einem Pauschsteuersatz von 30 % erheben.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4630 | Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG |
4631 | Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG | |
4632 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig | |
4635 | Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG | |
4636 | Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG | |
4637 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig | |
4638 | Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6610 | Geschenke abzugsfähig ohne § 37b EStG |
6611 | Geschenke abzugsfähig mit § 37b EStG | |
6612 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zugaben abzugsfähig | |
6620 | Geschenke nicht abzugsfähig ohne § 37b EStG | |
6621 | Geschenke nicht abzugsfähig mit § 37b EStG | |
6622 | Pauschale Steuern für Geschenke und Zuwendungen nicht abzugsfähig | |
6625 | Geschenke ausschließlich betrieblich genutzt |
1.3 IKR
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
6860 | Bewirtung ... |