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SokaSiG | Gesetz nach Auffassung des BAG verfassungsgemäß
Das am in Kraft getretene Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz – SokaSiG) v. ist verfassungsgemäß.
Die Klage der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse des Baugewerbes (ULAK), die von dem beklagten Trockenbaubetrieb auf der Grundlage des für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe v. i. d. F. v. (VTV) Beiträge für gewerbliche Arbeitnehmer und Angestellte verlangt, ist nach Auffassung des 10. Senats begründet. [i]Simon, NWB 47/2017 S. 3561Das SokaSiG sei kein verbotenes Einzelfallgesetz (vgl. Art. 19 Abs. 1 GG). Es stelle lediglich sicher, dass alle verbliebenen Fälle gleichbehandelt werden. Der Gesetzgeber habe die Grenzen beachtet, die aus dem Rechtsstaats...