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OLG Hamburg 30.11.2018 11 U 35/18, NWB 3/2019 S. 86

Publikums-KG | Erstattungsanspruch eines Kommanditisten

Auch der auf § 110 Abs. 1 HGB gestützte Anspruch eines Publikumskommanditisten gegen die Fondsgesellschaft auf Erstattung einer Zahlung an eine Gesellschaftsgläubigerin wird in der Liquidation der Gesellschaft zu einem unselbständigen Posten der Auseinandersetzungsrechnung.

Anmerkung:

Der klagende Kommanditist (K) ist an der Gesellschaft [i]Haack, Publikumsgesellschaft, infoCenter NWB UAAAD-82352 mit einer Einlage von 250.000 DM beteiligt. In den Folgejahren erhielt er gewinnunabhängige Ausschüttungen. Im Jahr 2011 nahm ihn die S-AG als Hauptgläubigerin der Gesellschaft auf Zahlung in Höhe von 44.418,48 € in Anspruch (vgl. § 172 Abs. 4 HGB). Anfang 2014 zahlte K diesen Betrag. Nach Ansicht des Gerichts hat er zwar deswegen einen Erstattungsanspruch gegen die KG. Diesen Anspruch kann er jedoch nicht (mehr) isoliert durchsetzen, nachdem die KG mit Gesellschafterbeschlüssen vom