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Umsatzsteuer | Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG
Das die Vordruckmuster für den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG und für die Bescheinigung über die Erfassung als Steuerpflichtiger (Unternehmer) nach § 22f Abs. 1 Satz 2 UStG veröffentlicht.
Die Vordrucke sind auf der Grundlage des unveränderten Vordruckmusters herzustellen. Soweit erforderlich, kann die dem Unternehmer erteilte Papierbescheinigung [i]Hörster, NWB 1-2/2019 S. 20 von diesem in ein elektronisches Format überführt und auf elektronischem Weg weitergeleitet werden.