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Einkommensteuer | Betrieb eines Blockheizkraftwerks – Wohnungseigentümergemeinschaft als gewerbliche Mitunternehmerschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Wohnungseigentümergemeinschaft als Rechtssubjekt i. S. des § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG kann eine gewerbliche Mitunternehmerschaft i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG begründen, für die ein Feststellungsverfahren nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO durchzuführen ist. (2) Es bedarf nicht der Annahme einer konkludent errichteten GbR, wenn die gewerbliche Tätigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft [i]Schmidt, NWB 30/2016 S. 2240 innerhalb des in § 10 Abs. 6 Satz 1 WoEigG vorgegebenen Verbandszwecks liegt (hier bei dem Betrieb eines Blockheizkraftwerks).
Das Urteil hat sicherlich eine gewisse Breitenwirkung, weil das Betreiben eines Blockheizkraftwerks durch Wohnungseigentümergemeinschaften kein Einzelfall ist. Vor diesem Hintergrund vermittelt die Entscheidung Rechtssich...