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FG Berlin-Brandenburg 29.08.2018 3 K 3278/15, NWB 3/2019 S. 82

Einkommensteuer | Schwarze Kleidung stellt keine typische Berufskleidung dar

Das entschieden, dass ein schwarzer Anzug, eine schwarze Damenbluse oder schwarze Damenpullover, welche sich als festliche Kleidung in keiner Weise von dem unterscheiden, was ein großer Teil der Bevölkerung als festliche Kleidung zu besonderen Anlässen trägt, keine typische Berufskleidung ist. Die Kleidung könne jederzeit zu privaten feierlichen Anlässen verwendet werden. Dies gelte für alle Berufe, daher auch (und insoweit gegen BFH) für bestimmte Berufsgruppen wie (im Urteilsfall des FG Berlin-Brandenburg) Trauerredner, Leichenbestatter, katholische Geistliche und Oberkellner.

Anmerkung:

Die Kläger waren als selbständige Trauerredner und Trauerbegleiter tätig. In ihrer Gewinnermittlung machten sie Ausgaben für Kleidung und Schuhe sowie für ...