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Leasing beweglicher Wirtschaftsgüter bei Teilamortisation mit Kündigungsrecht
Zusammenfassung
Erhält der Leasinggeber während der Grundmietzeit nicht alle Aufwendungen inkl. Gewinnzuschlag vom Leasingnehmer ersetzt (sog. Teilamortisationsvertrag), muss die Frage geklärt werden, ob die vom Leasingnehmer zu zahlenden Leasingraten sofort gewinnmindernde Betriebsausgabe darstellen oder der Leasingnehmer den Leasinggegenstand zu aktivieren hat und lediglich die Abschreibungen den Gewinn mindern dürfen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 4215 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
4570 | Mietleasing Kfz | |
4810 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
4965 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4815 | Kaufleasing |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Sonstige betriebliche Aufwendungen | 6316 | Leasing (unbewegliche Wirtschaftsgüter) |
6560 | Mietleasing Kfz | |
6498 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für technische Anlagen und Maschinen | |
6840 | Mietleasing bewegliche Wirtschaftsgüter für Betriebs- und Geschäftsausstattung | |
Abschreibungen auf imma... |