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Track 20-21 | JStG 2018: Wegfall der Mantelkaufregelung bei Übertragung von mehr als 25 % bis zu 50 % der Anteile
Das BVerfG hatte entschieden, dass die Regelung in § 8c KStG, die einen anteiligen Wegfall des Verlustvortrags einer Kapitalgesellschaft anordnet, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % und bis zu 50 % der Anteile übertragen werden, nicht verfassungsgemäß ist. Als Reaktion darauf ist die komplette Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG ersatzlos aufgehoben worden. Zudem informieren wir Sie über die Wiederbelebung der Sanierungsklausel gemäß § 8c Abs. 1a KStG.
Im Zusammenhang mit wirtschaftlichen Krisen einer Kapitalgesellschaft ist auch eine weitere Neuerung durch das Jahressteuergesetz 2018 bedeutsam.
Bisher war in § 8c KStG geregelt: Der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft fällt anteilig weg, wenn innerhalb von fünf Jahren mittelbar oder unmittelbar mehr als 25 und bis zu 50 % der Anteile an einer Kapitalgesellschaft übertragen werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2017 entschieden: Dieser quotale Verlustuntergang ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Die Karlsruher Richter verpflichteten den Gesetzgeber spätestens bis zum eine Neuregelung zu treffen – rückwirkend zum . Als Reaktion darauf ist die komplette Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG ersatzlos aufgehoben worden. Und zwar nicht nur –...