Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Track 27 | Berufskleidung: Kein Steuervorteil für schwarze Kleidung bei hauptberuflich tätigen Trauerrednern
Der BFH muss die Frage beantworten, ob es sich bei der schwarzen Kleidung hauptberuflich tätiger Trauerredner und Trauerbegleiter um typische Berufskleidung handelt, so dass deren Anschaffungs- und Reinigungskosten als Betriebsausgaben abziehbar sind. Das FG Berlin-Brandenburg hat dies verneint. Die Richter halten die anderslautenden Entscheidungen des BFH aus den siebziger und achtziger Jahren zu Oberkellnern, Leichenbestattern und Geistlichen für nicht nachvollziehbar.
Können hauptberuflich tätige Trauerredner und Trauerbegleiter die Anschaffungskosten und die Reinigungskosten für schwarze Kleidung als Betriebsausgaben abziehen? Ist bei gemischter Veranlassung eine Aufteilung der Kosten möglich? – Diese Fragen muss der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs beantworten.
Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben können nur die Aufwendungen für typische Berufsbekleidung berücksichtigt werden. Also für Kleidung, die objektiv nahezu ausschließlich nur für die berufliche Nutzung bestimmt und geeignet ist. Zudem muss die Kleidung wegen der Eigenart des Berufs nötig sein. Beispiele sind die Schutzkleidung von Bergarbeitern, die speziellen Arbeitshosen oder Kombis von Handwerkern, Sicherheitssch...