DBA (Air) Panama

Gesetz zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (DBA Air Panama)

vom 17.7.2017 (BGBl 2017 II S. 1072) [1]

Die Bundesrepublik Deutschland
und
die Republik Panama –

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen durch den Abschluss eines Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr zu fördern und zu stärken –

sind wie folgt übereingekommen:

Fundstelle(n):
EAAAH-04399

1Anm. d. Red.: Dieses Abkommen ist am 27. Oktober 2017 in Kraft getreten (BGBl 2017 II S. 1511).