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IWB Nr. 1 vom Seite 1

Betriebliche Entstrickungstatbestände und der Brexit

Dr. Florian Holle und Dr. Martin Weiss

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 29Das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union wird politisch kontrovers diskutiert. Aus steuerlicher Sicht stehen bei Überlegungen zum Brexit diejenigen Regelungen im Fokus, die einen Bezug zum Unionsrecht haben. Die sog. Entstrickungsregelungen haben durch den Einfluss des Unionsrechts erhebliche Vereinfachungen erfahren. Fraglich ist nun, ob die Diskussionen zum Austrittsabkommen einen steuerlichen Einfluss haben und wie bereits durchgeführte Entstrickungen zu behandeln sind. Dieser Aspekt wird vom Entwurf des Brexit-Steuerbegleitgesetzes aufgegriffen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

I. Die Idee von Entstrickungsregelungen

[i]Das Besteuern stiller Reserven ohne Realisationsakt ist ultima ratioDas Besteuern stiller Reserven ohne Realisationsakt ist ultima ratio. Grundsätzlich sollen stille Reserven erst in dem Moment erfasst werden, in dem diese durch eine Außentransaktion (z. B. den Verkauf) aufgedeckt werden. Es gibt jedoch Situationen, in denen der Rechtsstaat berechtigte Sorge hat, dass die im Betriebsvermögen angewachsenen stillen Reserven gar nicht (im Inland) versteuert werden. Es soll eine steuerliche Erfassung der stillen Reserven erfolgen, sofern das deutsche B...