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Deutsche Quellensteuern und der Brexit
Änderungen der Entlastungsansprüche oder Erstarken der DBA?
Quellensteuern stellen eine Maßnahme dar, um die effektive Steuererhebung sicherzustellen – insbesondere bei beschränkter Steuerpflicht. In der EU wurde zugunsten des Binnenmarkts auf die partielle Beseitigung von Quellensteuern hingearbeitet.
Es liegt daher auf der Hand, dass der Austritt von Großbritannien und Nordirland aus der EU sich auch auf die Erhebung von deutschen Quellensteuern auswirkt. Der vorliegende Beitrag verschafft einen Überblick über diese Auswirkungen.
Nach dem Brexit werden die unionssekundärrechtlichen Vorgaben zur Begünstigung von Quellensteuern auf Dividenden sowie auf Zinsen und Lizenzgebühren im Verhältnis zu Großbritannien keine Anwendung mehr finden und dem DBA Großbritannien 2010 wird diesbezüglich größere Bedeutung zukommen.
Bei beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmern kann es durch den Brexit zu Einschränkungen des Veranlagungswahlrechts nach § 50 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 Buchst. b EStG kommen.
Freistellungsbescheinigungen können nur geändert werden, sofern sich materiell-rechtlich eine Rechtsänderung ergibt; eine bloße Änderung der Begünstigungsgrundlage rechtfertigt keinen Widerruf einer Freistellungsbescheinigung.
Eine Kurzfassung des Bei...