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Latente Steuern, passive
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Passive latente Steuern sind nur in der Handelsbilanz einer Kapitalgesellschaft und ihnen gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften sowie publizitätspflichtiger Unternehmen auszuweisen, wenn Wertunterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz vorhanden sind, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. So müssen z. B. Einzelkaufleute eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeit bilden. In der Steuerbilanz ist der Ausweis von passiven latenten Steuern unzulässig.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Passive latente Steuern | 0968 | Passive latente Steuern |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 2250 | Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2255 | Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Passive latente Steuern | 3065 | Passive latente Steuern |
Steuern vom Einkommen und Ertrag | 7645 | Aufwendungen aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
7649 | Erträge aus der Zuführung und Auflösung von latenten Steuern |
2. Rechtsgrundlagen
§ 248 Abs. 2 HGB, § 253 Abs. 2 Sä...