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NWB AKTUELLES 14/2001
Die neue Kindergeldanrechnung beim Kindesunterhalt
Durch die Zahlung des staatlichen Kindergeldes sollen u. a. im Rahmen des Familienleistungsausgleichs Familien dadurch begünstigt werden, dass die Unterhaltsleistung durch die Eltern erleichtert wird. Folglich wird das Kindergeld nicht an die Kinder, sondern an die Eltern ausgezahlt. In den Fällen, in denen bei Trennung der Eltern ein Elternteil Naturalunterhalt durch tatsächliche Versorgung des Kindes, der andere Elternteil Barunterhalt durch Zahlung einer Geldrente leistet, muss eine Verrechnung der staatlichen Zuwendung, die grundsätzlich an den betreuenden Elternteil gerichtet ist, erfolgen, damit beide Elternteile gleichermaßen entlastet werden. Naturalunterhalt und Betreuungsunterhalt sind nämlich gleichwertig.
Nach § 1612b Abs. 1 BGB wird der Ausgleich des Kindergeldes im Innenverhältnis unter den Eltern dadurch herbeigeführt, dass die Hälfte des Kindergeldes auf den Barunterhaltsanspruch angerechnet wird, so dass der tatsächlich zu zahlende Unterhaltsbetrag reduziert ist. Beträgt z. B. der Unterhaltsbedarf eines 5-jährigen Kindes nach der Düsseldorfer Tabelle (vgl. NWB F. 19 S. 2501 ff.) 355 DM, so verbleibt nach der Anrec...