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Online-Beitrag vom

Der Außengesellschafter in der Innengesellschaft

Dr. Christoph Hülsmann

Der Außengesellschafter einer Innengesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) ist nur dann allein geschäftsführungsbefugt, wenn ihn die anderen Gesellschafter dazu ermächtigt haben. Ansonsten bedarf jedes Geschäft der Zustimmung sämtlicher Gesellschafter. Überschreitet er seine Geschäftsführungsbefugnis, liegt darin ein Pflichtverstoß, der zu einem Schadensersatzanspruch führen kann. Einen solchen Schadensersatzanspruch kann ein Innengesellschafter, gegen den bei einer Auseinandersetzung der Innen-GbR mit dem Außengesellschafter eine Ausgleichsforderung geltend gemacht wird, dieser Forderung entgegenhalten.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

Merkmale einer Innengesellschaft

[i]Typische Merkmale einer Innen-GbRInnengesellschaften sind in der Praxis häufig und in einer Vielzahl unterschiedlicher Arten und Formen anzutreffen. Notwendig zur Gründung einer Innengesellschaft ist ein vertraglicher Zusammenschluss der Gesellschafter zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Gekennzeichnet ist sie durch ihre mangelnde Teilnahme am Rechtsverkehr, den Verzicht der Gesellschafter auf die Bildung von Gesamthandsvermögen und das Fehlen einer Regelung zur Vertretung.

[i]Außengesellschafter führt die Geschäfte in eigenem Namen Ihre Geschäfte werden ...