Pensionszusagen an GmbH-Geschäftsführer
4. Aufl. 2019
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VIII. Abfindung der Pensionszusage – Entpflichtung und Transfer ins Privatvermögen
1. Motive, Wesen, Formen und Folgen einer Abfindung
1481Die Abfindung einer Pensionszusage wird in der Praxis gerne als Lösungsansatz in Betracht gezogen, wenn die Kapitalgesellschaft von der bestehenden Pensionsverpflichtung befreit werden soll. Der Weg erscheint auf den ersten Blick dazu geeignet zu sein, die Kapitalgesellschaft mittels Zahlung eines einmaligen Kapitalbetrags von der bestehenden Versorgungsschuld zu entpflichten. Eine genauere Auseinandersetzung mit dem Thema Abfindung bringt jedoch eine erhebliche Komplexität zum Vorschein, bei der, sowohl betriebsrenten-, als auch ertragsteuerrechtliche Komponenten zu berücksichtigen und miteinander zu vereinbaren sind.
a) Motive für eine Abfindung der Pensionszusage
1482Das Hauptmotiv, das die Beteiligten mit der Abfindung der Pensionszusage verfolgen, liegt i. d. R. in der Entpflichtung der Kapitalgesellschaft. Dieses tritt oftmals im Zusammenhang mit dem Ausscheiden des Gf, oder mit dem geplanten Verkauf der Kapitalgesellschaft in den Vordergrund.
1483Die Abfindung der Pensionszusage stellt die einzige Möglichkeit dar, um
das aufgebaute Versorgungskapital ins P...