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NWB Nr. 1 vom Seite 19

Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug

[i] EU-Kommission, Pressemitteilung v. 12.12.2018 Die EU-Kommission will die von Zahlungsdienstleistern wie Kreditkarten- und Lastschriftanbietern gespeicherten Daten zur Bekämpfung von MwSt-Betrug nutzen. Die am vorgeschlagenen Regeln legen vierteljährliche Verpflichtungen zum Informationsaustausch für Anbieter fest, die es den Fachleuten der Mitgliedstaaten (dem Eurofisc-Netz) ermöglichen, bestimmte von den Anbietern erhaltene Zahlungsdaten über grenzüberschreitende Verkäufe zu analysieren. Im Gegenzug werden sowohl Online-Verkäufer aus der EU als auch aus Drittländern identifizierbar sein, wenn sie ihren MwSt-Pflichten nicht nachkommen. Die Maßnahmen werden nun den Mitgliedstaaten im Rat zur Zustimmung und dem EU-Parlament zur Konsultation vorgelegt.