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NWB AKTUELLES 39/2000
Entwurf eines Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung hat den Entwurf eines Gesetzes über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge vorgelegt und ihn den Bundesministerien, Ländern und Verbänden zugeleitet. Durch das neue Gesetz werden die Arbeitsverhältnisse der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer mit einem befristeten Arbeitsvertrag auf eine moderne Grundlage gestellt. Die europäischen Sozialpartner haben dafür gute Vorarbeit geleistet. Sie haben Vereinbarungen über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge geschlossen, die zu europäischen Richtlinien geführt haben. Das Gesetz setzt diese Richtlinien in deutsches Recht um. Das Gesetz über arbeitsrechtliche Vorschriften zur Beschäftigungsförderung (Beschäftigungsförderungsgesetz) wird aufgehoben.
Der Gesetzentwurf soll noch im September dem Bundeskabinett vorgelegt werden. Die parlamentarischen Beratungen sollen bis Dezember dieses Jahres abgeschlossen sein, damit das Gesetz am in Kraft treten kann.
Kernpunkte der neuen Teilzeitregelungen sind:
I. Schutz vor Diskriminierung
Eingeführt wird ein Verbot der ungerechtfer...